Merken Sie sich bitte diesen
Namen, wenn Sie erklären müssen, wie die Zugehörigkeit
Rotthauser Katholiken bezeichnet wird (103 Buchstaben).(nur
96 Buchstaben)
St. Mariä Himmelfahrt....... ist
nur Gemeinde und nicht Kirchengemeinde, sonst wäre sie noch Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Ich bitte Sie, die Korrektur zu berücksichtigen
und sich den kürzeren Namen zu merken.
Die Pfarrversammlung am 3. März 2007 in der Kirche St. Mariä
Himmelfahrt hatte es in sich. Drei Funktionsträger der heutigen Fusionsgemeinde
informierten über die Folgen der neuen Pfarreienstruktur in Gelsenkirchen.
Geschätzte 120 Gemeindemitglieder nahmen diese Informationen mit
äußerst gemischten Gefühlen auf. Die teils hitzige Kontroverse
fand ihre Höhepunkte: es wurde der Vorwurf der Lüge und des
Betrugs erhoben, per Hausrecht wurde des Ortes(Altarraum) verwiesen, Redebeiträge
wurden abgeschnitten, man verbat sich Belehrungen usw.. Eine Wertung möchte
ich hier nicht vornehmen, teils weil ich irgendwie Betroffener bin, teils
weil die Wahrheit oder Richtigkeit zwischen den Standpunkten liegt.
Pfarrer Georg Späh
führte aus:
Die Folgen der Umstrukturierung
sind gravierend für Rotthauser Katholiken. Hier einige Punkte:
Ab dem 25.08.2007 gehört die Rotthauser Gemeinde s.o. zur Pfarrei
St. Augustinus und ist nicht mehr eine eigene Pfarrei, also keine juristische
Person mehr.
Der Kirchenvorstand (KV) in Rotthausen existiert ab dem Datum nicht mehr.
Im Herbst 2007 wird ein KV für die Großgemeinde gewählt
(16 Mitglieder + Pfarrer). Jeder kann kandidieren und gewählt werden.
Daher ist theoretisch denkbar, dass Rotthausen nicht vertreten ist.
In den einzelnen Gemeinden gibt es keine Pfarrbüros mehr. Die Einrichtung
eines Kontaktbüros mit eingeschränkten Öffnungszeiten wird
angestrebt.
Aus dem Pfarrer wird der Pastor Georg Späh (weil ohne eigene Pfarrei).
Die Gemeindeverbände werden aufgelöst. Dezentrale Aufgaben werden
zentral vom Bistum übernommen. Die KiTas werden von einem "Zweckverband
Kindertageseinrichtungen" übernommen.
In der Pfarrei St.Augustinus wird es neben dem Pfarrer einen Verwaltungsleiter
geben, welcher der Vorgesetzte aller Angestellten ist.
Aus dem Pfarrgemeinderat (PGR) wird nach dem 25.08.2007 der Gemeinderat,
der eine Person in den dann neuen PGR von St. Augustinus entsendet.
Der Stellenplan für die Pfarrei sieht bis 2009 vor: 1 Pfarrer, 4
Pastöre in den Gemeinden, 1 Pastor für alle Gemeinden, 2 Gemeindereferenten/innen,
1 weiteren Seelsorger. Bis 2015 wird sich die Zahl aktiver Pastöre
voraussichlich um 30% verringern.
Am 7. Juni 2007 (Fronleichnam) wird die Kirche St. Mariä Himmelfahrt
außer Dienst gestellt. Für kirchliche oder öffentliche
Nutzung kann auf örtlicher Ebene (Pastor, Pfarrer) keine Freigabe
erfolgen. Die Profanierung des Gebäudes ist z.Zt. nicht geplant,
da eine Anschlussnutzung noch nicht klar ist.
Ein Architekt soll Vorschläge für eine Anschlussnutzung erarbeiten.
Nutzungen wie Moschee, Kaufhaus, Vergnügungsstätte sollen ausgeschlossen
bleiben.
KV Günter Frieling
führte aus:
Die Zahl der Gemeindemitglieder sowie die Zahl der Kirchenbesucher ist
in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Daher sind auch
die Schlüsselzuweisungen (€/Mitglied) weniger geworden.
Es stellt sich die Frage nach den hier beschäftigten Mitarbeitern.
Für Frau Lenz (Pfarrbüro) und Herrn Schabio ( Küster) enden
die befristeten Arbeitsverträge Ende Juli. Frau Frieling (Pfarrbüro)
geht Anfang August in den vorzeitigen Ruhestand.
Rotthausen und Ückendorf teilen sich einen Hausmeister, dessen Arbeitsumfang
insgesamt einer 50%-Stelle entspricht. Küsterdienste müssen
ehrenamtlich organisiert werden.
Gemeindeimmobilien und Kirchengegenstände gehen in das Eigentum von
St. Augustinus über.
Den Pfarrbrief (Rotthausen) , wie bisher, wird es nicht mehr geben.
PGR Matthias Kullmann führte
aus:
Im PGR wird die Einrichtung
eines Fahrdienstes für ältere Personen zur Kirche St. Barbara
geplant.
Ein PGR-Mitglied ist beteiligt an der Gestaltung der Messordnung in der
Großpfarrei.
Ein eingetragener Verein soll gegründet werden, um in der Rotthauser
Gemeinde noch eine juristische Person zu haben. Ein Satzungszweck wurde
nicht erläutert. Der Verein kann aber Spenden entgegennehmen und
Gelder gemeindeintern einsetzen.
Die endgültige Entscheidung, St. Mariä Himmelfahrt zu schließen,
habe ausschließlich der Bischof gefällt. Wäre es bei der
ursprünglichen Absicht geblieben, St. Barbara zu schließen,
hätte der neue KV von St. Augustinus, wie jetzt geschehen, entscheiden
müssen.
Fragen aus der Gemeinde:
Hermann Staudinger fragte nach der Profanierung der Kirche (Endgültige
Aufgabe als Kirche).
Antwort: Dies ist noch nicht geplant, da bei einer Nutzung z.B. als Altenwohnungen
das Abhalten von Gottesdiensten dann hier möglich wäre.
Frau Rust wollte wissen, warum
bei der Frage nach einer Anschlussnutzung nicht Gutachten herangezogen
würden, die in NRW bereits mehrfach erstellt wurden. Diese Frage
konnte der Pfarrer weder für die Gemeinde noch für das Bistum
beantworten, will sie aber weiterleiten.
Herr Backhaus vermisste bei
der "heutigen" Information die Historie der Ereignisse und eine
detailliertere Darstellung mit größerer Sensibilität gegenüber
den Betroffenen. Er fragte nach einem Minderheitenschutz im neuen KV und
nach Informationen über die weitere Nutzung von Pfarrheim und Pfarrhaus.
Antwort: a)Ein solcher Schutz ist nicht gegeben. Will man im neuen KV
vertreten sein, muss Rotthausen seinen/seine Kandidaten mit ausreichend
vielen Stimmen wählen.
b) über die Zukunft von Pfarrheim und Pfarrhaus liegen noch keine
verlässlichen Informationen vor.
Ich verließ
mit meiner Frau und meinen Schwiegereltern die Veranstaltung vorzeitig,
da wir die Kälte(Temperatur) nicht mehr aushielten, trotz der erhitzten
Gemüter.
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