Sie sind Bewohner/-in mit Erstwohnsitz im Stadterneuerungsgebiet Gelsenkirchen Rotthausen. Dann sind Sie wahlberechtigt. In der Zeit vom 03.05.2021 bis zum 08.06.2021 können Sie im Stadtteilbüro wählen, wem Sie Ihre Stimme geben.
Der Gebietsbeirat setzt sich aus 15 stimmberechtigten Personen zusammen, für die jeweils ein Stellvertreter zu benennen ist.
Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
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Gewählte Vertreterinnen/ Vertreter:
•Soziales (1 Stimmberechtigter, 1 Vertreter)
•Lokale Ökonomie (1 Stimmberechtigter, 1 Vertreter)
•Eigentümer (2 Stimmberechtigte, 1 Vertreter)
•Bewohnerschaft (3 Stimmberechtigte, 3 Vertreter)
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Abgesandte Vertreterinnen/ Vertreter:
•Bürgerverein Rotthausen e.V. (1 Stimmberechtigter, 1 Vertreter)
•Rotthauser Netzwerk e.V. (1 Stimmberechtigter, 1 Vertreter)
•Politik (3 Abgesandte aus der Bezirksvertretung Süd/ 3 Abgesandte aus dem Rat der Stadt Gelsenkirchen)
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Das Stadtteilbüro Rotthausen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Gelsenkirchen sind regelmäßige Teilnehmende der Sitzungen, haben jedoch kein Stimmrecht.
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Die Richtlinie zum Gebietsbeirat und mehr findet man hier
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Der Newsletter vom 03.05.21 mit der Vorstellung der Kandidaten*innen
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