sperrmüll


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Über Pfingsten war die Steeler Straße an dieser Stelle kein schöner Anblick. Der Bürgerverein Rotthausen meldete die Ablagerung an Gelsendienste mit der Bitte um Beseitigung. Am Folgetag war der größte Teil beseitigt, ein Tag später waren Elektrogroßgeräte und Reste beseitigt. Vielen Dank an GD!
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GD schickt zu solchen Ablagerungen ohne Abholtermin "Mülldetektive" an den Ort des Geschehens. Und in der Regel werden diese auch fündig. In der obigen Sammlung waren wohl mehrere Adressaten vertreten.
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Ordnungsamt GE und Gelsendienste können dann Bußgelder erheben nach dem jeweiligen Bußgeldkatalog des Landes. Zu den unten stehenden Bußgeldern (NRW) kommen dann noch Entsorgungskosten sowie Verwaltungsgebühren hinzu.


NRW (Auszug)
Wer außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage nach Maßgabe der Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu verwertende oder zu beseitigende Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt (z.B. verbrennt), lagert, ablagert, kann mit Bußgeld belegt werden:

Einzelstücke kleineren Umfangs wie z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten ...........50-150 Euro
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mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs wie z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Türe ........100-300 Euro
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mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge darüber hinaus bis 1 m³ oder 100 kg
.....100-410 Euro
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Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg.....410-1530 Euro

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